Ratgeber

Telemedizin für Kostenträger: Was eine White-Label-Plattform für Kassen und Versorgungsverträge leisten kann

Videosprechstunde, Telemonitoring, Einschreibung nach § 140a SGB V: Was eine White-Label-Telemedizin-Plattform für Kassen leisten sollte – mit Checkliste.

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Arzt in der Praxis im Videogespräch mit einem Patienten am Laptop

Foto: Vitaly Gariev / Unsplash

Kranken- und Pflegekassen, private Krankenversicherer, Klinikträger und Arztnetze wollen Versicherten digitale Wege in die Versorgung bieten – unter eigener Marke und mit klarer Verantwortung. Dieser Beitrag zeigt, wofür eine Telemedizin-Plattform im Versorgungsmanagement eingesetzt wird, wann sich White Label gegenüber Eigenentwicklung oder Standardlösung lohnt und was Sie vor dem Start klären sollten.

Warum Kostenträger sich mit Telemedizin beschäftigen

Der Zugang zur Versorgung ist nicht überall gleich. In ländlichen Regionen sind Wege weit und Facharzttermine knapp. Chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen brauchen eine engmaschige Begleitung, die sich in der Praxis nicht immer organisieren lässt. Gleichzeitig erwarten Versicherte von ihrer Kasse digitale Angebote, die sie im Browser oder per App nutzen können. Eine eigene Telemedizin-Plattform verbindet beides: Sie verbessert den Zugang und stärkt das digitale Angebot unter der eigenen Marke.

Wofür Kassen und Versorgungsverträge eine Plattform nutzen

  • Videosprechstunde: Versicherte sprechen mit Ärztinnen und Ärzten, ohne in die Praxis zu fahren.
  • Terminservice: Termine online anfragen oder buchen, ergänzt um einen telefonischen Arzt-Terminservice.
  • Telemonitoring: Risikopatientinnen und -patienten rund um die Uhr begleiten, damit Veränderungen früh auffallen.
  • Integrierte Versorgung: chronisch Kranke sektorenübergreifend betreuen, mit abgestimmten Abläufen zwischen den Beteiligten.
  • Online-Einschreibung: Versicherte nehmen an besonderen Versorgungsverträgen nach § 140a SGB V teil und geben ihre Teilnahmeerklärung digital ab.
  • Hybride Versorgung in der Pflege: Betreuung vor Ort, ergänzt um Videosprechstunde und digitale Begleitung.

Selbst entwickeln, Standard einkaufen oder White Label

Eine Eigenentwicklung passt genau zum eigenen Konzept, bindet aber über Jahre Budget, Personal und Know-how für Betrieb, Sicherheit und Weiterentwicklung. Eine Standardlösung ist schnell verfügbar, trägt aber oft die Marke des Anbieters und lässt wenig Spielraum für Selektivverträge. White Label liegt dazwischen: Sie nutzen eine bestehende, geprüfte Plattform, die unter Ihrer Marke auftritt und sich modular an Ihr Versorgungskonzept anpassen lässt.

Was ein White Label enthalten sollte

  • Branding: Farben, Logo und Texte Ihrer Organisation.
  • Eigene Domain und Hosting durch den Anbieter.
  • Mobile Apps unter Ihrer Marke, dazu der Zugang im Browser.
  • Modularer Aufbau: Sie wählen die Bausteine, die Ihr Versorgungsmodell braucht.
  • Zertifizierte Videosprechstunde: Für die Abrechnung in der vertragsärztlichen Versorgung muss der Videodienst von der KBV zertifiziert sein.
  • Digitale Dokumente: eRezept, eAU und Überweisung, ausgestellt von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Die Plattform liefert die Technik – behandeln müssen Ärzte

Eine Telemedizin-Plattform ist kein Leistungserbringer. Die medizinischen Leistungen erbringen Ärztinnen, Ärzte oder MVZ, die Sie selbst einbinden oder über Partner gewinnen. Klären Sie deshalb früh, wer behandelt, wer abrechnet und wer für welche Daten verantwortlich ist. Mehr zu Versorgungsnetzen lesen Sie unter Ärzte, Kliniken und Versorgungsnetze, für Privatversicherer unter Private Krankenversicherung.

Was Sie vor dem Start klären sollten

  1. Versorgungskonzept: Welche Zielgruppe, welche Leistungen, welcher Vertrag?
  2. Medizinische Partner: Wer behandelt, und wie werden Praxen oder MVZ eingebunden?
  3. Datenschutz: Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit technischen und organisatorischen Maßnahmen im AVV.
  4. Informationssicherheit: Nachweise, Berechtigungskonzept und Notfallvorsorge für den Betrieb.
  5. Support: Wer hilft Versicherten und Praxen bei Fragen, und zu welchen Zeiten? Eine telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr ist optional möglich.

Checkliste für die Auswahl einer Plattform

  1. Tritt die Plattform vollständig unter Ihrer Marke auf, mit Domain und Apps?
  2. Sind Hosting, Betrieb und Weiterentwicklung im Leistungsumfang enthalten?
  3. Ist die Videosprechstunde KBV-zertifiziert?
  4. Lassen sich Module wie Telemonitoring oder Online-Einschreibung nach Bedarf ergänzen?
  5. Liegt die Plattform im Geltungsbereich von ISO 9001 und ISO/IEC 27001?
  6. Gibt es einen Pilotbetrieb vor dem Regelbetrieb und feste Ansprechpartner?

So arbeitet aLIVE-Service

Die aLIVE-Service GmbH hat eine eigene, modulare Telemedizin-Plattform entwickelt. Im White Label ist alles enthalten: Branding, eigene Domain, Hosting und mobile Apps. Eingebunden ist die KBV-zertifizierte Videosprechstunde unseres Partners doccura. Dazu kommen Terminanfrage und -buchung, Patientenkonto, 24/7-Telemonitoring und integrierte Versorgung. Ärztinnen und Ärzte, die die Plattform nutzen, stellen darüber eRezepte, eAU und Überweisungen aus.

Wir setzen die Plattform für die Online-Einschreibung in Verträge nach § 140a SGB V ein. Unsere Marke aLIVE Pflege nutzt sie für die hybride Betreuung, mit telefonischer Erreichbarkeit rund um die Uhr. Die „Telemedizinische Kommunikationsplattform“ liegt im Geltungsbereich unserer Zertifikate nach ISO 9001, ISO/IEC 27001, ISO 22301 und ISO 14001.

Hinweis: Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stimmen Sie die konkrete Gestaltung mit Ihrer Rechtsabteilung und Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.

Häufige Fragen

Was bedeutet White Label bei einer Telemedizin-Plattform?

Die Plattform tritt unter Ihrer Marke auf: mit Ihrem Branding, Ihrer Domain und eigenen mobilen Apps. Entwicklung, Hosting und Betrieb übernimmt der Anbieter. Versicherte sehen Ihr Angebot, nicht das des Technikpartners.

Ist die Plattform selbst ein Leistungserbringer?

Nein. Die Plattform stellt die Technik bereit. Die medizinischen Leistungen erbringen Ärztinnen, Ärzte oder MVZ, die der Auftraggeber selbst einbindet oder über Partner gewinnt. Sie stellen auch eRezepte, Krankschreibungen und Überweisungen aus.

Eignet sich eine Telemedizin-Plattform für Selektivverträge?

Ja. Für besondere Versorgungsverträge nach § 140a SGB V kann die Plattform die Online-Einschreibung abbilden: Versicherte melden sich digital an und geben ihre Teilnahmeerklärung online ab. Videosprechstunde, Termine und Telemonitoring lassen sich je nach Versorgungskonzept ergänzen.

Was müssen Kostenträger vor dem Start klären?

Vor allem das Versorgungskonzept, die medizinischen Partner, die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Anforderungen an die Informationssicherheit und den Support für Versicherte und Ärzte. Daraus ergibt sich, welche Module Sie brauchen.

aLIVE-Service GmbH

Wir übernehmen Sachbearbeitung und Kundenservice für Kranken- und Pflegekassen, Behörden und Unternehmen und entwickeln eigene Software – seit 2013 aus Magdeburg und Quedlinburg.

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